Kosten

Wenn über die Kosten keine besondere Vereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Die Gebühren für die Bearbeitung zivil- und arbeitsrechtlicher Mandate berechnen sich dann gemäß § 2 RVG nach dem Gegenstandswert, d. h. nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat.

Wir bieten unseren Mandanten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die Vereinbarung einer Zeitvergütung oder einer Pauschalvergütung anstelle der gesetzlichen Vergütung an. Bei der Zeitvergütung wird nur die Arbeitszeit des Rechtsanwalts berechnet, nicht die Arbeitszeit anderer Mitarbeiter der Kanzlei. Eine Pauschalvergütung wird als Festbetrag für die gesamte Bearbeitung eines bestimmten Mandates oder für einzelne anwaltliche Dienstleistungen vereinbart. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann auch eine Vergütung vereinbart werden, die niedriger ist als die gesetzliche Vergütung.

 

Nach oben